Wenn Sie sich für eine Abtreibung, beziehungsweise für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, dann sind Sie bei VenusMed in sehr guten und einfühlsamen Händen. Bei uns können Sie sowohl den medikamentösen wie auch den chirurgischen Schwangerschaftsabbruch unter bester medizinischer Betreuung, bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats (12. Schwangerschaftswoche) durchführen lassen.

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Einen Termin bei VenusMed in Wien vereinbaren Sie ganz einfach telefonisch von Montag bis Donnerstag 9:00 bis 21:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 01 890 8070, sowie jederzeit via SMS, WhatsApp und Signal unter 0676 6610992. Wir vergeben auch kurzfristig Termine!

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Nutzen Sie unsere Online Terminbuchung um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden. Wir haben zwei Terminoptionen für Sie:

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Empfohlen von der 1. – 7. Schwangerschaftswoche
zur Online Terminbuchung

Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch
Möglich von 1. – 14. Schwangerschaftswoche
zur Online Terminbuchung

Sie wissen noch nicht, welche Methode die richtige für Sie ist?
Kein Problem, wählen Sie bitte chirurgischer Schwangerschaftsabbruch und wir entscheiden zusammen mit Ihnen vor Ort die passende Option.

Die Terminvergabe für den Eingriff ist bei uns auch sehr kurzfristig möglich. Daher können Sie den Eingriff auch dringend durchführen lassen und es entstehen Ihnen keine unnötig langen Wartezeiten. So erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen einen Termin bei uns – oft auch noch schneller. Rufen Sie uns beim Wunsch nach einem Termin einfach an, oder kommen Sie persönlich zur Vereinbarung im VenusMed Zentrum vorbei.

Ablauf einer Abtreibung

Zuallererst findet an Ihrem Termin, vor dem Eingriff, ein Gespräch mit einer/einem unserer Frauenärztinnen oder Frauenärzte statt. Dabei können Sie sich im geschützten Rahmen unterhalten und alle Ihre vielleicht noch offenen Fragen besprechen.

Danach erklärt Ihnen eine/r unserer FrauenärztInnen den medizinischen Ablauf des Eingriffs genau und informiert Sie ausführlich über die damit verbundenen Risiken. Es erfolgt dann eine Ultraschalluntersuchung, um die Schwangerschaftswoche genau festzulegen.

Die weitere Vorgehensweise hängt davon ab, ob Sie sich für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch oder für einen chirurgischen Abbruch entschieden haben. In den folgenden Zeilen erklären wir beide Methoden ausführlich.

Ablauf medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 63. Tag ab dem ersten Tag der letzten Menstruation möglich. Bei dieser Behandlungsform erstreckt sich der Abbruch über mehrere Tage.

Am ersten Tag wird nach der vorangegangenen Ultraschalluntersuchung und ärztlichen Aufklärung unter medizinischer Aufsicht eine Tablette eines speziellen Medikaments genommen, welches zuverlässig funktioniert. Das Medikament blockiert die Progesteronbindungstelle und hebt dessen biologische Wirkungen auf. Dadurch kommt es zur Unterbrechung der Schwangerschaft. Durch die fehlende Progesteronwirkung wird auch der Gebärmutterhals dehnbarer und weicher. Der Uterus spricht stärker auf Prostaglandine an.

Zwei Tage später (36 bis 48 Stunden) wird ein weiteres Medikament – ein sogenanntes Prostaglandin – angewendet. Dies wird zu Hause als Tablette eingenommen. Durch den Wirkstoff kommt es innerhalb der ersten Stunden zu leichten Krämpfen und Blutungen und somit in den meisten Fällen (in 97%) zur Ausstoßung der Schwangerschaft. Manchmal kann dies aber auch bis zu 24 Stunden dauern. Mit der gleichzeitigen Einnahme von Schmerzmitteln (diese erhalten Sie von uns) sind die Beschwerden bei kleinen Schwangerschaften meist gut aushaltbar.

Sie erhalten von uns beim Termin einen Schwangerschaftstest, den Sie zu Hause genau drei Wochen nach Ihrem Termin durchführen. Wenn das Ergebnis negativ (keine Schwangerschaft) ist, war der Schwangerschaftsabbruch erfolgreich und es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sollte der Schwangerschaftstest positiv sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Fall es in den ersten 24 Stunden nach Einnahme der zweiten Tablette zu Hause keine Blutung auftritt, ist das ein Zeichen, dass die Ausstoßung eventuell nicht funktioniert hat. Wir bitten Sie in diesem Fall, mit uns unverzüglich Kontakt aufzunehmen.

Nach dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ist zu beachten:

  • Nehmen Sie sich am Tag der Einnahme der zweiten Tabletten zu Hause frei. Es ist nicht zu empfehlen die Tabletten während der Arbeitszeit einzunehmen.
  • Leichtere Blutungen können noch in den ersten 2-3 Wochen nach einem medikamentösen Abbruch auftreten, da oftmalig noch kleine Gewebsreste abbluten.
  • Der Abgang der Schwangerschaft gilt als Beginn des neuen Zyklus, die nächste Menstruation sollte dann wie gewohnt ca. 4 Wochen später auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie schon im ersten Zyklus sofort wieder schwanger werden können. Eine adäquate Verhütung ist daher unbedingt erforderlich. Verwenden Sie in der ersten Woche nach dem Abgang Binden, keine Tampons oder Menstruationstassen.
  • Verzichten Sie in der ersten Woche auch auf Geschlechtsverkehr, Vollbäder und schwimmen.
  • Duschen und sportliche Betätigung sind selbstverständlich erlaubt.
  • Bei Auftreten von überstarken anhaltenden Blutungen, sowie Fieber und Unterbauchkrämpfen bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ablauf chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

Beim chirurgischen Schwangerschaftsabbruch werden Sie nach der Ultraschalluntersuchung in den Ruheraum geführt. Dort bekommen Sie von einer oder einem unserer Anästhesisten eine Injektion für eine sanfte Kurznarkose.

Schließlich wird im Zuge des Eingriffs durch Ihre/n GynakolögIn der Muttermund vorsichtig wenige Millimeter aufgedehnt, um ein Saugröhrchen einführen zu können und die Gebärmutterschleimhaut und das Embryo abzusaugen. Es folgt eine kurze fachärztliche Prüfung und nach ungefähr 10 bis 15 Minuten ist der Eingriff selbst auch schon wieder vorbei.

Anschließend können Sie sich noch gerne erholen und unser Zentrum wieder verlassen. Zusammen mit dem Vorgespräch und der postoperativen Ruhezeit, sollten Sie zirka 1 bis 2 Stunden für den gesamten Termin einplanen.

Vor und nach dem Eingriff gibt es zu beachten

Zuerst ist es wichtig zu berücksichtigen, dass Sie 6 Stunden vor dem Eingriff nichts essen und nichts trinken dürfen. Dies ist notwendig, da die Narkose nur durchgeführt werden kann, wenn Sie nüchtern sind.

Planen Sie bitte außerdem unbedingt ein, dass Sie unmittelbar nach dem operativen Eingriff aufgrund der Kurznarkose nicht verkehrstüchtig sind und daher nicht mit dem Auto oder Fahrrad fahren sollten. Falls Sie also eine Kurznarkose hatten, wäre es also am besten, wenn Sie jemand abholt und nach Hause begleitet, oder wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Wenn Sie können oder möchten, empfehlen wir Ihnen zudem, auch zu Ihrem Termin eine vertraute Person als Begleitung mitzunehmen. Sie kann – außer während des Eingriffs selbst – immer bei Ihnen bleiben und Sie in dieser Situation noch zusätzlich unterstützen.

Zudem ist es nach dem Eingriff übrigens normal, dass eine Blutung einsetzt, die für gewöhnlich schwächer als eine normale Menstruation ist. Die Blutung kann 1-2 Wochen andauern. Solange sie bestehen bleibt, sollten Sie nicht schwimmen gehen, keine Vollbäder nehmen, auf Geschlechtsverkehr verzichten und auch keine Tampons oder Menstruationstassen benutzen.

Außerdem können Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch natürlich Ihrem Alter entsprechend wieder schwanger werden und Kinder bekommen. Denn wenn dieser fachlich korrekt durchgeführt wird, hat der Eingriff keinerlei Auswirkungen auf spätere Schwangerschaften.

Über alles weitere klären unsere erfahrenen ÄrztInnen Sie gerne ausführlich im persönlichen Gespräch auf.

Die rechtlichen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen

Nach §97 des StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch beziehungsweise eine Abtreibung in Österreich nicht strafbar. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Strafgesetzbuch.

Schwangerschaftsabbruch – gesetzliche Regelungen

Hier finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in Österreich:

Die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ist im Strafgesetzbuch (StGB) vom 01.01. 2016, § 97, geregelt:

(1) Die Tat ist nach §96 nicht strafbar,

  1. wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder
  2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder
  3. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

(2) Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätigen Personen.

(3) Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden.

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Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch
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Einwilligung in medizinische Behandlungen durch Minderjährige – gesetzliche Regelungen

Die Einwilligung in medizinische Behandlungen durch Minderjährige wird im Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (KindRÄG 2001) vom 29.12.2000 geregelt.

  • 146c. (1) Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das einsichts- und urteilsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit Pflege und Erziehung betraut ist.
  • 21 Abs. 2: Minderjährige sind Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; haben sie das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so sind sie unmündig.

Diese Gesetzestexte finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.

Kosten einer Abtreibung

Leistung Kosten
Schwangerschaftsabbruch (chir.) inkl. Narkose 590 €
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch 550 €

Wir bitten um Barzahlung.

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Kosten einer Abtreibung

Schwangerschaftsabbruch (chir.) inkl. Narkose
Kosten: 590 €


Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Kosten: 550 €

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FAQs

Wie geht das mit dem Abtreiben?2022-07-20T18:10:08+00:00

Wenn Sie sich für eine Abtreibung entscheiden, haben Sie am Tag Ihres Termins vor dem Eingriff zuerst ein Gespräch mit einer/einem unserer Frauenärzte oder FrauenärztInnen. So können Sie alles mit ihm/ihr besprechen das Sie besprechen wollen und Ihre offenen Fragen klären.

Anschließend erklärt Ihnen Ihr/e FrauenärztIn den Ablauf des Eingriffs und führt dann eine Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle durch. Daraufhin werden Sie im Ruheraum unter Narkose gesetzt und dann in den Eingriffsraum gebracht.

Dort beginnt Ihr/e FrauenärtztIn dann, den Muttermund vorsichtig zu öffnen, um den Embryo zusammen mit der Gebärmutterschleimhaut abzusaugen. Wenn beides vollständig entfernt wurde, werden Sie wieder in den Ruheraum gebracht. Der Eingriff selbst dauert zirka 10 bis 15 Minuten. Im Anschluss auf den Eingriff können Sie nach einer Erholungszeit von ungefähr einer Stunde, unser Zentrum wieder verlassen.

Wie viel kostet das Abtreiben?2024-03-15T08:36:22+00:00

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist bis zum 63. Tag ab dem ersten Tag der letzten Menstruation möglich und kostet 550€. Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch inkl. sanfter Kurznarkose kostet 590 €.

Kann man in der 12. Woche noch abtreiben?2022-09-15T11:54:41+00:00

Ja, das ist möglich. Bei uns können Sie den chirurgischen Eingriff unter bester medizinischer Betreuung bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats (12. Schwangerschaftswoche) durchführen lassen.

Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?2020-09-04T11:55:40+00:00

Ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) ist bei uns bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats (12. Schwangerschaftswoche) möglich.

Fachbegriffe

Medizinische Fachbegriffe sind für Ärzte wichtig und selbstverständlich. Die Patienten stellt die Fachsprache aber oft vor Rätsel. Damit Sie immer genau wissen, wovon die Rede ist, erklären wir in unserem Glossar die Fachbegriffe, die uns unserem medizinischen Umfeld häufig vorkommen und verwendet werden.

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Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag 9:00 bis 21:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 01 890 8070 für Sie erreichbar.

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